Möchten Sie oder Ihre Angehörigen mehr Selbstbestimmung in Ihrem Alltag trotz Behinderung oder Pflegebedarf? Kennen und nutzen Sie Ihre Ansprüche auf individuelle Unterstützungsleistungen? Möchten Sie herausfinden, ob Sie das Persönliche Budget beantragen können?
Mit einem Persönlichen Budget haben Sie Anspruch auf vielfältige selbstgewählte Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von Experten für das Persönliche Budget bei Ihrem Antragsverfahren unterstützen.
Das Persönliche Budget auf einen Blick
Gesetzlicher Anspruch: Das Persönliche Budget ist im SGB IX verankert und bündelt Leistungen verschiedener Träger.
Pflege & Behinderung: Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf können unabhängig von der Art ihrer Einschränkung ein Persönliches Budget beantragen.
Individueller Betrag: Die Höhe des Budgets wird in Abstimmung mit dem zuständigen Leistungsträger festgelegt. Dabei werden der persönliche Bedarf und die Ziele des Antragstellers berücksichtigt.
Unterstützung durch Budgetassistenz: Mit dem Persönlichen Budget geht auch eine gewisse Verantwortung einher. Budgetnehmer müssen die Verwendung der Mittel planen, organisieren und nachweisen. Eine Budgetassistenz kann jedoch bei Antragstellung, Verhandlungen und Verwendungsnachweisen helfen. Die Kosten hierfür können oft aus dem Persönlichen Budget selbst gedeckt werden.
Kostenfrei, schnell und einfach. Mit unseren Service wickeln Sie die Beantragung oder Anpassung eines Persönlichen Budgets schnell und unkompliziert ab.
Beginnen wir mit dem Antrag.
Für wen möchten Sie das Persönliche Budget beantragen?
Ihre Vorteile von Persönliches-Budget-Beantragen.de
Erfahrung aus vielen Fällen
Wir haben bereits viele Anträge erfolgreich betreut. Unser gesammeltes Wissen hilft Ihnen bei einem guten Antrag!
Schnelle Bearbeitung
Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit einen individuellen und ausführlichen Antrag basierend auf Ihren Angaben, damit Sie schnellstmöglich Ihre Leistungen erhalten.
Beratung und Betreuung
Häufig kommt es zu Rückfragen oder Verhandlungsterminen. Sie können die Hilfe unserer Experten im Antragsprozess nutzen.
Das Persönliche Budget erhalten - Selbstbestimmt leben mit Behinderung oder Pflegebedarf
Stellen Sie sich vor, Sie könnten selbst entscheiden, wer Sie im Alltag unterstützt, wann und wie diese Hilfe erfolgt. Genau das ermöglicht das Persönliche Budget. Seit 2008 haben Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf einen Rechtsanspruch auf diese flexible Form der Leistungserbringung. Statt vorgegebener Sachleistungen erhalten Budgetnehmer monatliche Geldbeträge, mit denen sie ihre Unterstützung selbst organisieren können.
Von der Assistenz im Haushalt über Arbeitsplatzanpassungen bis hin zu Freizeitbegleitung - die Möglichkeiten sind vielfältig. Doch wie funktioniert die Beantragung? Kann ich Familienangehörige als Assistenz bezahlen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und was gilt es bei der Verwaltung des Budgets zu beachten? In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zum Persönlichen Budget - von den ersten Schritten bis zur erfolgreichen Umsetzung. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu mehr Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung erkunden.
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist eine alternative Form der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen. Es wurde 2008 im SGB IX gesetzlich verankert und bietet mehr Selbstbestimmung bei der Gestaltung von Unterstützungsleistungen.
Alternative zur klassischen Sachleistung
Geldleistung zur freien Verfügung
Selbstständiger Einkauf von Unterstützungsleistungen
Mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung
Freiwillige Leistung (kann wieder beendet werden)
V.a. geeignet um Assistenzen anzustellen
Mit dem Persönlichen Budget können Betroffene eigenverantwortlich über Art, Umfang und Anbieter ihrer Unterstützung entscheiden. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und kann Leistungen verschiedener Kostenträger bündeln. So wird eine bedarfsgerechtere und flexiblere Unterstützung möglich.
Mit dem Persönlichen Budget werden Budgetnehmer zu Experten in eigener Sache. Sie wissen am besten, wie Sie Ihre Hilfe organisieren können. Das Persönliche Budget soll Ihnen diese Selbstbestimmung ermöglichen.
Grundrecht auf Selbstbestimmung
Das Persönliche Budget wurde eingeführt, um Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen. Es basiert auf dem Grundgedanken der Inklusion und verfolgt mehrere wichtige Ziele:
Förderung der Selbstbestimmung
Stärkung der Eigenverantwortung
Verbesserung der individuellen Teilhabe
Flexibilisierung der Hilfeleistungen
Stärkung der Nutzerorientierung im Hilfesystem
Durch das Persönliche Budget können Menschen mit Behinderungen ihre Unterstützung selbst organisieren und gestalten. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechtere Versorgung und fördert die Integration in die Gesellschaft. Gleichzeitig wird das Hilfesystem nutzerorientierter und flexibler, was zu einer effizienteren Verwendung der Ressourcen führen kann.
Letztlich zielt das Persönliche Budget darauf ab, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihnen ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu ermöglichen – ein wichtiger Schritt hin zu echter Inklusion und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft.
Für wen eignet sich das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist für alle Menschen mit Behinderungen oder hohem Pflegebedarf geeignet, unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung:
Körperliche Behinderungen
Geistige Behinderungen
Psychische Erkrankungen
Sinnesbeeinträchtigungen
Mehrfachbehinderungen
Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen können ein Persönliches Budget erhalten.
Genauer gesagt steht das Persönliche Budget steht grundsätzlich allen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen offen, die Anspruch auf Teilhabeleistungen haben. Dies umfasst Personen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Auch Menschen mit Pflegebedarf können ein Persönliches Budget beantragen. Es gibt keine Altersbeschränkung - sowohl Kinder als auch Senioren können davon profitieren.
Wichtig ist, dass die Person in der Lage ist, das Budget selbst oder mit Unterstützung zu verwalten. Menschen ohne Behinderung oder ohne Anspruch auf Teilhabeleistungen sind nicht berechtigt. Auch bei vollstationärer Unterbringung ist ein Persönliches Budget in der Regel nicht vorgesehen, da hier die Einrichtung alle notwendigen Leistungen erbringt.
Der Weg zum Persönlichen Budget: Von Antrag bis Budgetberatung
Antrag stellen: Reichen Sie einen formlosen Antrag bei einem Leistungsträger (z.B. Sozialamt, Rentenversicherung, Krankenkasse) oder einer gemeinsamen Servicestelle ein. Der Antrag sollte Ihre persönlichen Daten, die gewünschten Leistungen und den expliziten Wunsch nach einem Persönlichen Budget enthalten. Sie können sich bei der Antragstellung von einer Beratungsstelle oder einem Budgetassistenten unterstützen lassen.
Bedarfsermittlung: Die Bedarfsermittlung erfolgt in der Regel durch ein persönliches Gespräch, oft bei Ihnen zu Hause. Daran nehmen Sie, Vertreter des Leistungsträgers und auf Wunsch eine Vertrauensperson teil. Es werden Ihre Lebenssituation, Ihre Fähigkeiten, Einschränkungen und Ziele besprochen. Bereiten Sie sich vor, indem Sie Ihre täglichen Unterstützungsbedarfe notieren und überlegen, wie Sie Ihr Leben gestalten möchten. Der Leistungsträger verwendet meist standardisierte Erhebungsbögen, die sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientieren.
Zielvereinbarung: Basierend auf der Bedarfsermittlung wird eine schriftliche Zielvereinbarung erstellt. Diese enthält:
Ihre persönlichen Ziele und angestrebten Veränderungen
Art und Umfang der Leistungen
Höhe des Budgets
Regelungen zur Nachweisführung
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Laufzeit der Vereinbarung
Sie haben das Recht, aktiv an der Gestaltung mitzuwirken. Lassen Sie sich den Inhalt genau erklären und scheuen Sie sich nicht, Änderungswünsche zu äußern.
Bescheid erhalten (ggf. Widerspruch): Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, der die Höhe des Budgets, den Bewilligungszeitraum und eventuelle Auflagen enthält. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig. Bei Ablehnung oder wenn die Höhe nicht ausreicht, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und fügen Sie, wenn möglich, Nachweise bei. Bei erneutem negativen Bescheid können Sie Klage beim Sozialgericht erheben.
Budgetverwaltung: Nach Bewilligung erhalten Sie das Budget in der Regel monatlich auf ein separates Konto. Sie sind nun verantwortlich für:
Auswahl und Beauftragung von Leistungserbringern
Abschluss von Verträgen (z.B. Arbeitsverträge für Assistenten)
Bezahlung der Rechnungen
Führung von Nachweisen über die Mittelverwendung
Bei Bedarf können Sie eine Budgetassistenz in Anspruch nehmen, die Sie bei diesen Aufgaben unterstützt. Die Kosten dafür können im Budget berücksichtigt werden.
Qualitätssicherung & Nachverhandlung: In regelmäßigen Abständen (meist jährlich) findet ein Gespräch zur Zielerreichung statt. Hier wird geprüft, ob die Leistungen Ihren Bedarf decken und die vereinbarten Ziele erreicht werden. Dokumentieren Sie daher laufend, wie Sie das Budget einsetzen und welche Fortschritte Sie machen. Bei Veränderungen Ihres Bedarfs können Sie jederzeit eine Anpassung des Budgets beantragen. Achten Sie selbst auf die Qualität der eingekauften Leistungen und wechseln Sie bei Unzufriedenheit den Anbieter. Der Leistungsträger kann Verwendungsnachweise anfordern, deren Art und Umfang in der Zielvereinbarung festgelegt sind.
Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Persönliche Assistenz:Hierbei handelt es sich um individuelle Unterstützung im Alltag. Mit dem Budget können Sie Assistenzkräfte direkt anstellen oder über einen Dienst beauftragen. Die Kosten für Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und eventuell notwendige Schulungen werden abgedeckt. Assistenzen können unterstützen bei:
Hilfe beim An- und Auskleiden
Unterstützung bei der Körperpflege
Begleitung zu Terminen oder Freizeitaktivitäten
Hilfsmittel:Das Budget kann zur Anschaffung von Hilfsmitteln verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welcher Anbieter das passendste Hilfsmittel liefert, und sind nicht an Vertragspartner der Krankenkassen gebunden. Mögliche Hilfsmittel sind: wie:
Spezielle Computer oder Kommunikationsgeräte
Anpassungen am Fahrzeug
Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder Rollatoren
Wohnungsanpassung:Hierunter fallen bauliche Veränderungen, die Ihre Wohnsituation verbessern:
Einbau einer barrierefreien Dusche
Installation von Rampen oder Treppenliften
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlzugang
Arbeitsassistenz:Diese Leistung unterstützt Sie am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch:
Vorlesekräfte für blinde Menschen
Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Menschen
Persönliche Assistenz für körperbehinderte Menschen
Therapien und Fördermaßnahmen:Das Budget kann für verschiedene Therapien genutzt werden:
Ergotherapie
Logopädie
Physiotherapie
Freizeitassistenz und soziale Teilhabe:Hierunter fallen Unterstützungsleistungen wie:
Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
Unterstützung bei Hobbys und Sport
Hilfe bei der Pflege sozialer Kontakte
Beratung und Budgetassistenz:Um das Budget zu verwalten, können Sie Unterstützung in Anspruch nehmen:
Hilfe bei der Budgetplanung
Unterstützung bei Vertragsgestaltungen
Beratung zu rechtlichen Fragen
Bei allen Leistungen gilt: Sie entscheiden selbst über Anbieter, Umfang und Einsatzzeiten. Das Persönliche Budget ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Gestaltung Ihrer Unterstützung, solange die vereinbarten Ziele erreicht werden und die Leistungen dem Zweck des Budgets entsprechen.
Tipp: Überlegen Sie genau, welche Unterstützung Sie im Alltag benötigen. Je konkreter Ihre Vorstellungen, desto passgenauer kann das Budget bemessen werden.
Höhe des Persönlichen Budgets
Die Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Wie individuelle dieser Betrag ist zeigt die Bandbreite. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales beträgt das kleinste Budget 36 Euro im Monat, während das höchste bei monatlich 12.683 Euro liegt.
Hilfebedarf
Budgethöhe
Gering
300-800 €
Mittel
800-2000 €
Hoch
2000-5000 €
Sehr hoch
> 5000 €
Gesetzliche Grundlagen
Das Persönliche Budget ist gesetzlich verankert in:
§ 29 SGB IX (Rehabilitationsrecht)
§ 57 SGB XII (Sozialhilferecht)
Wichtige Regelungen:
Rechtsanspruch auf Persönliches Budget
Obergrenze entsprechend Sachleistungskosten
Zielvereinbarung als Grundlage
Nachweispflicht über Verwendung
Vergleich: Persönliches Budget vs. Alternativen
Aspekt
Persönliches Budget
Sachleistungen
Eingliederungshilfe
Flexibilität
Hoch - individuelle Gestaltung möglich
Gering - festgelegte Leistungen
Mittel - Leistungen nach Bewilligung
Selbstbestimmung
Hoch - freie Wahl der Leistungserbringer
Gering - vorgegebene Anbieter
Mittel - Wunsch- und Wahlrecht
Verwaltungsaufwand
Hoch - eigenständige Organisation
Gering - wird vom Leistungsträger übernommen
Mittel - teilweise Mitwirkung erforderlich
Bedarfsgerechtigkeit
Hoch - passgenaue Leistungen möglich
Mittel - standardisierte Angebote
Hoch - individuelle Hilfeplanung
Finanzielle Transparenz
Hoch - direkter Überblick über Kosten
Gering - oft keine Kenntnis der tatsächlichen Kosten
Mittel - Kostenbeteiligung nach Einkommen
Unser Service für Sie
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt zum Persönlichen Budget: